Verbundestrich

Verbundestrich

Für hohe mechanische Belastungen (z.B. Maschinen in Industriehallen oder Staplerbetrieb) und wenn keine besonderen Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz bestehen, ist in der Regel ein Verbundestrich erforderlich. 


Zwischen dem Estrich und dem Untergrund (Rohdecke) werden weder Trennschicht noch Dämmung verlegt, da der Estrich durch eine sogenannte Haftbrücke (z.B. eine Grundierung auf Zementbasis) fest und auf ganzer Fläche mit dem Untergrund verbunden werden muss. Dünne Estrichdecken von bis zu 30 mm Estrichdicke leiten auftretende Lasten und Kräfte direkt an den Untergrund ab.


Die sorgfältige und aufwändige Untergrundvorbereitung ist die wichtigste Voraussetzung für den direkten Verbund mit dem tragfähigen Untergrund. Um einen einwandfreien und vollflächigen Haftverbund zu gewährleisten, muss der Untergrund eine raue, offenporige Oberfläche besitzen und sauber sein, z.B. durch Bearbeitung mit dem Dampfstrahler.


Der Verbundestrich wird häufig direkt (ohne weiteren Fußbodenbelag) genutzt und wird dann auch Nutzestrich genannt, z. B in Garagen. Grundsätzlich kann er aber auch mit einem Fußboden belegt werden.


Einsatzbereiche:


Hauptsächlich in gewerblichen Räumen, z. B. in Lagerräumen und Industriehallen, in denen an den Boden keine weitere Anforderung gestellt wird als eine glatte Oberfläche bei mechanischer Belastbarkeit.


Im Wohnungsbau wird der Verbundestrich auch als Zementestrich in Kellern, Nebenräumen und Garagen, teilweise als unmittelbar begehbarer Nutzestrich, verlegt.


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